Abstammungsrecht

Das Abstammungsrecht ist Teil des Familienrechts und regelt die Abstammung eines Kindes und betrifft demnach die Rechtsstellung als Elternteil der Mutter oder des Vaters bzw. eines gleichgeschlechtlichen Lebens- oder Ehepartners eines Kindes. Zwar folgt das deutsche Abstammungsrecht der natürlichen Abstammung, das heißt der genetischen Elternschaft. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die rechtliche Elternschaft zwingend mit der genetischen Abstammung übereinstimmt. Nach dem Verständnis des deutschen Abstammungsrechts ist die Mutter eines Kindes, die Frau die es geboren hat. Das kann beispielhaft im Fall einer Leihmutterschaft dazu führen, dass die Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes angesehen wird, obwohl die Leihmutter nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist. Der Vater eines Kindes ist im deutschen Abstammungsrecht derjenige Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. So kann es sein, dass der mit der Mutter verheiratete Mann als Vater eines Kindes angesehen wird, obwohl dieser mit dem Kind nicht genetisch verwandt ist. Die Abstammung eines Kindes kann also durchaus umstritten sein. In diesen Fällen können beispielhaft folgende Verfahren notwendig sein:

Vaterschaftsfeststellung
Vaterschaftsanfechtung
Anerkennung ausländischer Abstammungsentscheidungen
• Unterschiedliche Verfahren bei Leihmutterschaft

Die Internationalisierung von familiären Beziehungen zeigt sich zunehmend auch in diesem Bereich des Familienrechts. Damit sind gehen für den Rechtsanwender besondere Schwierigkeiten einher. Fragen des Internationalen Privatrechts, des ausländischen Familienrechts und Internationalen Zivilverfahrensrechts sind bei Fällen mit Auslandsberührung regelmäßig zu beantworten.

Die Abstammung eines Kindes und die dadurch ermittelte rechtliche Elternstellung begründet umfassende Rechte und Pflichten. Beispielhaft ist die Abstammung die Grundlage für Unterhaltsansprüche oder Unterhaltspflichten. Sie wirkt für und gegen alle und ist damit für alle Rechtsfragen und Verfahren bindend.

All die aufgezeigten Schwierigkeiten und Probleme können nur mit hinreichender Expertise des deutschen und internationalen Abstammungsrechts bewältigt werden. Die Anwaltskanzlei Behrentin Rechtsanwälte verfügt über diese Kenntnisse und kann Ihnen auch in diesem Bereich zum Erfolg Ihres Anliegens helfen. Wir beraten Sie bundesweit. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Weitere Informationen zum Abstammungsrecht können Sie hier nachlesen.

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