Deutsches und internationales Recht der künstlichen Fortpflanzung

Die Reproduktionsmedizin ist ein schnellwachsender Bereich. Damit einhergehen eine Menge neuer juristischer Fragen. Die mitunter nicht einfach zu klären sind. Insbesondere reproduktionsmedizinische Maßnahmen im Ausland sind im zwischenstaatlichen Verhältnis häufig recht komplex. Die Anwaltskanzlei Behrentin Rechtsanwälte berät und vertritt Sie gerne bei Fragen des Rechts der künstlichen Fortpflanzung (medizinisch assistierte Reproduktion), soweit es das Familienrecht betrifft. Also insbesondere wenn es um die Fragen geht:

Wer sind die Eltern des künstlich gezeugten Kindes?

Welche Rechte hat das künstlich gezeugte Kind?

Wie erhalten genetische Eltern die rechtliche Elternschaft in Deutschland?

Unsere Expertise erfasst ganz besonders die Themenfelder: 

Fallbeispiele

Wunscheltern haben eine Leihmutterschaft im Ausland durchgeführt. Nun möchten sie eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Die Urkunde soll beide Wunscheltern als Eltern des Kindes ausweisen. Das Standesamt weigert sich. Was kann man tun?

Sich an Behrentin Rechtsanwälte wenden. Abseits dieser Möglichkeit kann eine Vorlage an das Personenstandsgericht weiterhelfen. Es kommt darauf an, in welchem Land die Leihmutterschaft durchgeführt wurde. In Ländern, in denen die Abstammung gerichtlich festgestellt wurde (z.B. einige Bundesstaaten der USA), reicht häufig die Vorlage an das Gericht. Bei anderen Ländern, muss ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis vorliegen, dann kann eine Stiefkindadoption durch die Wunschmutter der richtige Weg sein.

Ein Kind wird aus den Samenzellen eines anonymen Samenspenders gezeugt. Während seiner Jugendzeit erfährt es, dass es von einem Samenspender abstammt. Kurz nach der Volljährigkeit möchte das Kind die Person des Samenspenders erfahren. Was kann das Kind tun?

Zunächst kann es eine Anfrage an die Agentur richten, welche die Spende vermittelt hat. Gleiches sollte gegenüber dem Reproduktionsmediziner vorgenommen werden. Weigert sich die Agentur oder der Arzt, kann auf dem Klageweg eine Informationspflicht durchgesetzt werden.

Wunscheltern lassen das Kind nach einer Leihmutterschaft im Ausland zurück. Dort liegt nur ein DNA-Gutachten vor, welches die genetische Elternschaft des Wunschvaters feststellt. Wie kann vorgegangen werden?

Das Kind kann in diesem Fall ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Deutschland betreiben. Im gleichen Atemzug kann ein Unterhaltsverfahren durchgeführt werden

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