Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht bestimmt bei Sachverhalten mit Auslandsberührung (die im Inland vor Gericht verhandelt werden) das anwendbare Recht.

Es soll stets zum internationalen Entscheidungseinklang beitragen und dadurch die Gültigkeit der deutschen Gerichtsentscheidung im Ausland sichern. Auslandsberührung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass entweder einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Das deutsche Gericht hat das Internationale Privatrecht in allen Fällen anzuwenden in denen eine Auslandsberührung vorliegen könnte (bei allen Sachverhalten: z. B. Minderjährigenadoption, Erwachsenenadoption, Aufhebung der Adoption, Ersetzung der Einwilligung, usw.). So kann es sein, dass ein deutsches Gericht eine Adoption basierend auf ausländischem Recht ausspricht. Der Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Behrentin beschäftigt sich seit Jahren mit dem Internationalen Privatrecht in Bezug auf Adoptionen und wirkt als Autor dieses Themenkomplexes für den Juris Praxiskommentar.

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